§ 4 SCHULBEITRÄGE
Der Schulbeitrag für jeweils ein ganzes Semester wird per Lastschriftverfahren in sechs gleichen Raten zu Beginn eines jeden Monats abgebucht. Familien, die mehr als zwei Personen zum Unterricht angemeldet haben, zahlen einen ermäßigten Beitrag. Im Semesterbeitrag sind neben zusätzlichen Maßnahmen für Konzert- und Wettbewerbsvorbereitung in der Regel auch mindestens 15 Unterrichtseinheiten. Bei Unterrichtsausfall wegen Erkrankung des Lehrers entfällt die weitere Ratenzahlung nach Ablauf von vier Wochen.
§ 5 AN- UND ABMELDUNG
Sie melden sich oder/und Ihr Kind in schriftlicher Form an. Beginn ist jederzeit möglich. Während der Probezeit (8 Wochen nach der ersten Unterrichtsstunde) gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Nach der Probezeit beginnt automatisch das normale Unterrichtsverhältnis, das jeweils bis sechs Wochen vor Beginn des nächsten Semesters in schriftlicher Form gekündigt werden kann. Liegt sechs Wochen vor Semesterende keine Kündigung vor, so wird das Unterrichtsverhältnis automatisch um das nächstfolgende Semester verlängert. Auch eine Musikschule kann nur gut arbeiten, wenn in ihr eine gute Gemeinschaft herrscht. Sehr grobe Verstöße gegen diese Grundregel können die Schule berechtigen, den entsprechenden Schüler vom weiteren Unterricht auszuschließen. (Wir hoffen aber, daß wir nie zu einer solchen Maßnahme gezwungen sein werden.)
§ 6 MUSIKINSTRUMENTE
Wenn noch kein eigenes Instrument vorhanden ist, besteht während der Probezeit die Möglichkeit, kostenlos an einem Schulinstrument zu üben. Vermittlung von Leihinstrumenten und Beratung beim Instrumentenkauf wird ebenfalls kostenlos angeboten. Da die elektronischen Tasteninstrumente mittlerweile sehr hoch entwickelt sind, sollten Sie vor dem Kauf eines Musikinstrumentes auf jeden Fall einen Beratungstermin in der ORGELSCHULE HOFMANN vereinbaren.
§ 7 LEHRKÖRPER UND SCHÜLER
Sämtliche Lehrkräfte der ORGELSCHULE HOFMANN sind Instrumentallehrer, die durch ihre muskpädagogische Ausbildung in der Lage sind, den Unterricht in voller Verantwortung für sachgemäße und regelmäßige Unterweisung durchzuführen. Der Schüler verpflichtet sich, den Unterricht pünktlich zu besuchen und Zuhause regelmäßig zu üben. An öffentlichen Aufführungen musikalischer Art kann sich ein Schüler nur mit Einverständnis des Lehrer beteiligen.
Aktuelle Semesterbeiträge bitte anfragen:
eMail: rantasten@orgelschule-hofmann.de oder
Telefon: (06204) 79145